Sonderkonditionen & Förderungsmöglichkeiten
So können Sie sparen
Fortbildungskosten steuerlich absetzbar
Wer in seine Ausbildung investiert, kann Steuern sparen. So sind die Kosten für die Fortbildungsmaßnahmen in voller Höhe vom Einkommen absetzbar.
Der Nachweis von Werbungskosten lohnt sich fast immer, wenn der Pauschalbetrag von 920 Euro überschritten wird. Hierzu zählen nicht nur die Kursgebühren sondern auch Fahrkosten zur Bildungsstätte oder zu Lerngemeinschaften, Verpflegungspauschalen und Arbeitsmittel (ab 475,60 Euro, Anerkennung über die Nutzungsdauer!).
Nicht nur Arbeiter/ innen, Angestellte und Beamte sondern auch Arbeitslose und Mütter/ Väter im Erziehungsurlaub können ihre Werbungskosten bei einer Fortbildung absetzen, wenn diese der Berufsqualifizierung dient. Die entstandenen Kosten können in der Steuererklärung unter vorab entstandene Werbungskosten angegeben werden.
Die Bildungsprämie
Der Staat unterstützt Berufstätige, die sich beruflich weiterbilden (nicht für grundständige Studiengänge) möchten, aber ein geringes Einkommen haben. Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte) erhält, ist prämienberechtigt.
Der Prämiengutschein gehört zum Programm »Bildungsprämie« des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Der Staat übernimmt bis zu 50 Prozent der individuellen Kosten für eine berufliche Weiterbildung. Bislang betrug der Zuschuss für Maßnahmen und Prüfungen 154 Euro. Seit dem 1. Januar 2010 kann ein Prämiengutschein bis zu 500 Euro wert sein.
Weitere Informationen unter: http://www.bildungspraemie.info
Ansprechpartner für Lübeck:
Wirtschaftsförderung LÜBECK GmbH
Falkenstraße 11
23564 Lübeck
Herr Sönke Möller
Tel.: 04 51/ 7 06 55-33
Fax: 04 51 / 7 06 55-42
E-Mail: moeller[a]luebeck.org
Landesförderung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem wachsenden Fachkräftebedarf der Unternehmen fördert das Land Schleswig-Holstein mit Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in KMU. Ziel ist es dabei Qualifikationen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
Gefördert werden Beschäftigte in KMU. Der beschäftigende Betrieb muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Weitere Informationen unter: http://www.ib-sh.de/aktion_a1
Weiterbildungsbonus
Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte. Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden über den „Weiterbildungsbonus“ zu 50 % übernommen - maximal 750 € pro Jahr und Person. Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist. Kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte können sich bei Weiterbildungsbedarf oder Fragen zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen direkt an PUNKT Bildungsmanagement wenden.
Kontaktdaten
PUNKT Bildungsmanagement
HOTLINE 040-2840783-0
info[a]weiterbildungsbonus.net
Weitere Informationen unter: http://www.weiterbildungsbonus.net
Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen
Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Vorhaben setzt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente. Mit dem Bildungsscheck sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden. Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck).
Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.
Weitere Informationen unter: www.bildungsscheck.nrw.de
Qualischeck Rheinland Pfalz
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz fördert mit der Einführung des Qualischecks die berufliche Weiterbildung. 50% der Kosten bis zu maximal 500 Euro pro Person und Jahr wird mit dem Qualischeck gefördert.
Weitere Informationen wer und welche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, finden Sie unter: http://qualischeck.rlp.de
Kontaktdaten:
Die Rat GmbH
Paulinstr. 17
54292 Trier
Tel.: 0800-5888432
E-Mail: info[a]qualischeck.rlp.de
Schüler, Zivildienstleistende, Soldaten, Studenten und Auszubildende
Wer heute Zivildienst leistet, eine Ausbildung macht oder studiert braucht Zusatzwissen, um sich auf die beruflichen Anforderungen vorzubereiten. Dies möchten wir unterstützen und bieten Ihnen daher auf unsere Online-Weiterbildungskurse aus dem Bereich Soft Skills eine Ersparnis von 20% an.
oncampus bietet Schülern, Zivildienstleistenden, Studenten und Auszubildenden eine Ermäßigung von 20% auf die reguläre Kursgebühr.
Stammkunden
Mit dem Ziel der langfristigen Kundenbindung hat oncampus ein neues Rabattsystem entwickelt, von dem besonders treue Kunden profitieren. Wer mindestens einen kostenpflichtigen Kurs bei oncampus gebucht hat, erhält auf jeden weiteren Kurs 20% Ermäßigung. Wer schon mehr als drei kostenpflichtige Kurse bei oncampus absolviert hat erhält 40% auf die reguläre Kursgebühr. (gilt für Verbraucher nicht für Firmenkunden)
Bedienstete der Fachhochschule Lübeck
Die Kursgebühr für ihre Mitarbeiter/innen übernimmt die Fachhochschule Lübeck.
Sonderkonditionen
Bitte beachten Sie auch unsere Aktuellen Angebote
Diese Ermäßigungen sind nicht untereinander oder mit anderen Angeboten von oncampus kombinierbar.





