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Rückerstattung der Mediengebühren?
Gutem Morgen,
Der "Mehr-Betrag" der Medienbezugsgebühren wird nicht rückerstattet. Erst nach Bearbeitung des BAFöG Antrags und des Bescheids gelten Sie als BAFöG berechtigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.bafoeg.bmbf.de/

Viele Grüsse,
Kirsten Clasen






Kirsten Clasen (oncampus)
27.09.2007 10:09
Rückerstattung der Mediengebühren?
Hallo,
ich wollte wissen ob ich den "Mehr-Betrag" an Mediengebühren zurück erstattet bekomme, wenn mein Bafög Bescheid zur Modulbelegung noch nicht vorliegt?
Vanessa
26.09.2007 20:54

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