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| Rückerstattung der Mediengebühren? | |
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Gutem Morgen, Der "Mehr-Betrag" der Medienbezugsgebühren wird nicht rückerstattet. Erst nach Bearbeitung des BAFöG Antrags und des Bescheids gelten Sie als BAFöG berechtigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.bafoeg.bmbf.de/ Viele Grüsse, Kirsten Clasen |
Kirsten Clasen (oncampus) 27.09.2007 10:09 |
| Rückerstattung der Mediengebühren? | |
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Hallo, ich wollte wissen ob ich den "Mehr-Betrag" an Mediengebühren zurück erstattet bekomme, wenn mein Bafög Bescheid zur Modulbelegung noch nicht vorliegt? |
Vanessa 26.09.2007 20:54 |
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